Karl Veitschegger

 

Visionen – Privatoffenbarungen


 

„Man hört immer wieder, da oder dort sei Maria ‚erschienen’ und habe dies oder jenes gesagt (z. B. in Medjugorje). Muss ein katholischer Christ so etwas glauben?“ – Nach katholischem Glauben ist nur die in der Bibel bezeugte Offenbarung Gottes allgemeingültig, spätere Offenbarungen bleiben „Privatoffenbarungen“.

 

Außergewöhnliches

Erscheinung Marias in Guadalupe, Maxiko 1531Manche halten alles, was mit Visionen zu tun hat, von vornherein für krankhaft. Das tut katholischer Glaube nicht. Er erkennt an, dass Gott sich nicht nur durch die Schönheit der Natur, durch Kunst und Musik, durch Vernunft und Gewissen den Menschen mitteilen kann, sondern auch durch außergewöhnliche Erlebnisse, die man „Visionen“ nennt. Die Bibel erzählt öfter von solchen Phänomenen (z.B. Mk 9,4; Lk 1,11; Apg 16,9; Offb 12,1 usw.). Warum sollte es Ähnliches heute nicht mehr geben?

 

Vorsicht ist gefragt

Allerdings ist die katholische Kirche sehr vorsichtig. Vieles, was „übernatürlich“ scheint, ist auf natürliche Regungen der Seele zurückzuführen. Die Seele jedes Menschen ist voll von Bildern. Selbst wenn sich bestimmte Erlebnisse einer göttlichen Initiative verdanken sollten, ist das dabei „Gesehene“ und „Gehörte“ notwendigerweise von persönlichen Vorstellungen und Gefühlen der „Seher“ und „Seherinnen“ geformt und geprägt.1 Erst recht trifft das auf spätere Niederschriften und deren Übersetzungen zu. Ob Botschaften aus solchen Erlebnissen glaubwürdig, dem christlichen Glauben dienlich und über den privaten Bereich der „Seher“ und „Seherinnen“ hinaus bedeutsam sind, müssen nach katholischer Überzeugung letztlich die Bischöfe als „Nachfolger der Apostel“ beurteilen. Mehr als alle anderen haben sie den Auftrag: „Prüft die Geister, ob sie aus Gott sind …!“ (1 Joh 4,1) Und: „Prüft alles und behaltet das Gute!“ (1 Thess 5,21)

 

Nicht überschätzen

Prinzipiell gilt, dass so genannte „Privatoffenbarungen“, sogar wenn sie von der Kirche als glaubwürdig anerkannt worden sind (wie z. B. die von Lourdes und Fatima), niemals den Rang der Heiligen Schrift haben können. Gläubige sind daher nie zur Annahme solcher Botschaften verpflichtet!2 Offenbarungen privater Art können der Offenbarung Gottes, wie sie in Jesus Christus gegeben ist, nichts wesentlich Neues hinzufügen. Sie können aber mithelfen, dass das Anliegen Christi unter Menschen lebendig bleibt, und Herzen bewegen, sich erneut Christus zuzuwenden.3 (Obskure Botschaften wie z.B. angeblich göttliche Verbote der Handkommunion etc. stiften nur Verwirrung unter Gläubigen und sind klar zurückzuweisen.) Keinesfalls sollte in einem Christenleben die Beschäftigung mit „Privatoffenbarungen“ wichtiger werden als das Hören auf die Heilige Schrift, die Feier der Liturgie und die tätige Nächstenliebe.

 

Karl Veitschegger (2008)

 

 

Was heißt kirchliche Approbation?

„Die kirchliche Approbation einer Privatoffenbarung zeigt daher im Wesentlichen an, dass die entsprechende Botschaft nichts enthält, was dem Glauben und den guten Sitten entgegensteht; es ist erlaubt, sie zu veröffentlichen, und den Gläubigen ist es gestattet, ihr in kluger Weise ihre Zustimmung zu schenken. [...] Sie ist eine Hilfe, die angeboten wird, aber von der man nicht Gebrauch machen muss.“

Benedikt XVI., Verbum Domini 14

 

Die menschliche Seele formt mit

„Man darf auch nicht vergessen, dass die Wortwerdung und Bildwerdung der inneren Berührung mit Gott, auch im Fall echter Mystik, immer auf die Möglichkeiten der menschlichen Seele angewiesen ist und so auch durch deren Begrenzungen mitgeformt wird.“

Joseph Ratzinger, Das Problem der christlichen Prophetie, 30Giorni, No 1 – 1999

 

„Es liegt in der Natur der Erscheinung, dass man etwas mit den Augen sieht, was man an und für sich nur mit dem Herzen schauen kann.“

Augustinus, Die Predigten über den 1. Johannesbrief, 1,1.3; PL 35, 1978ff.

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1 Vgl. das scholastische Axiom: „Quidquid recipitur per modum recipientis recipitur."  Oder wie es Thomas von Aquin ausdrückt: „Cognitum est in cognoscente secundum modum cognoscentis." (Summa theol., I, Q. XII, art. 4) Das heißt: Der Empfänger einer Privatoffenbarung versteht diese und beschreibt diese immer entsprechend seiner Fassungskraft (= Weltbild, spirituelle Tradition, Frömmigkeitsstil, psychische Verfasstheit etc.)

 

2 Vgl. Kardinal Prosper Lambertini, der spätere Benedikt XIV. (1740-1758), schrieb als Chef des Hl. Offiziums in „De servorum Dei beatificatione et sanctificatione“ (4 Bde.) über Privatoffenbarungen: „Was hat man von den Offenbarungen zu halten, die der Heilige Stuhl approbiert hat [...]? Ich antworte darauf, dass ein Akt göttlichen Glaubens ihnen gegenüber weder notwendig noch möglich ist, sondern nur ein Akt menschlichen Glaubens, nach den Regeln der Klugheit, die sie uns als wahrscheinlich und fromm glaubwürdig vorstellen. Da also die Kirche die Verantwortlichkeit für sie nicht übernimmt, so bleibt die Frage: Welche Autorität haben dann schließlich die Privatoffenbarungen? Sie haben den Wert des Zeugnisses der Person, welche sie berichtet, nicht mehr und nicht weniger. Diese Person ist aber niemals unfehlbar."

 

3 Vgl. Kongregation für die Glaubenslehre, Kommentar zum Geheimnis von Fatima, 26. Juni 2000: „Die Privatoffenbarung […] kann eine wertvolle Hilfe sein, das Evangelium in der jeweils gegenwärtigen Stunde besser zu verstehen und zu leben; deswegen soll man sie nicht achtlos beiseiteschieben. Sie ist eine Hilfe, die angeboten wird, aber von der man nicht Gebrauch machen muss. [...] Der Maßstab für Wahrheit und Wert einer Privatoffenbarung ist dem gemäß ihre Hinordnung auf Christus selbst. Wenn sie uns von ihm wegführt, wenn sie sich verselbstständigt oder sich gar als eine andere und bessere Ordnung, als wichtiger denn das Evangelium ausgibt, dann kommt sie sicher nicht vom Heiligen Geist."

 

Joseph Ratzinger: „Öffentliche Offenbarung und „Privatoffenbarungen“

 

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