Karl Veitschegger (1991, 2000)

 

Kirchlich heiraten

Theologische und praktische Hinweise für katholische Christinnen und Christen


 

Warum in der Kirche?

„Eine Hochzeit in der Kirche ist viel schöner!“ „Es ist so Brauch.“ „Die Verwandtschaft erwartet das.“ – Solche und ähnliche Aussagen kann man hören, wenn von der kirchlichen Trauung die Rede ist. Und doch ahnt wohl jede/r, dass es bei einer Hochzeit in der Kirche um mehr geht als um eine schöne und althergebrachte Zeremonie. Auf die Frage: „Warum heiraten Sie überhaupt?“ werden die meisten Paare antworten: Wir haben uns gern und wollen miteinander durchs Leben gehen. Wir wünschen uns Kinder und haben vor, eine Familie zu gründen. – Das sind wertvolle und wesentliche Ziele der Ehe. Auch für Christinnen und Christen. Aber für sie hat die Ehe noch einen tieferen Sinn, der sich allerdings nur den Glaubenden wirklich erschließt. Brautpaare, die kirchlich heiraten wollen, sollten daher gut überlegen, was der „Gang zum Traualtar" bedeutet.

 

Ehe – ein Sakrament

Christinnen und Christen glauben, dass Jesus Christus durch seine Worte und Taten, ja mit seinem ganzen Leben die Liebe Gottes geoffenbart hat. Und so hat auch die Kirche den Auftrag, in seinem Namen immer wieder Gottes Liebe „sichtbar“, „hörbar“ und „spürbar“ werden zu lassen. In den sieben Sakramenten geschieht dies auf sehr dichte und prägnante Weise. Sakramente sind sichtbare Zeichen, in denen Gott uns seine Liebe und Nähe vermittelt. Das gilt auch für das Sakrament der Ehe. Wenn Brautleute nach reiflicher Überlegung in der Kirche einander das Treueversprechen geben, dann sagen sie damit: Ich schenke dir meine menschliche Liebe, aber ich darf dir auch die Liebe Gottes mitteilen, die unsere menschliche Liebe umfängt und trägt, heiligt und „weiht“. In unserer Liebe wird Christus gegenwärtig, ähnlich wie er in der hl. Kommunion gegenwärtig ist. Unsere Liebe wird zum Sakrament. Wir wollen dieses Sakrament im Glauben annehmen und danach leben.

 

Berufung zur Treue

Deshalb ergeht an christliche Eheleute ganz besonders die Berufung zur Treue: So wie Gott seine Liebe zu den Menschen niemals zurücknimmt, so wie Christus seine Kirche (trotz all ihrer Fehler und Schwächen) immer liebt und nie verlässt, so sollen auch die Eheleute trotz aller Schwierigkeiten, die kommen werden, einander immer die Treue halten (vgl. Epheser 5,25-33). Damit kann ihr Ehebund auch für die Mitchristen und alle Mitmenschen zum „Sakrament“, zum sichtbaren Zeichen der Treue Gottes werden. Die Hochzeit ist nur der Anfang des Sakramentes. Das Ehesakrament bleibt eine lebenslange Aufgabe.

 

Christliche Trauung im Lauf der Geschichte

Schon der Apostel Paulus legt Wert darauf, dass die Heirat von Christinnen und Christen „im Herrn“ (1Korinther 7,39) geschehen soll. Die äußere Form der Eheschließung richtet sich aber noch lange Zeit einfach nach den Gesetzen und Bräuchen des jeweiligen Landes, in dem die Gläubigen leben. Ab dem 4. Jahrhundert übernimmt bei Trauungen von Christen zunehmend ein Priester (anstelle der Eltern) die Leitung der Feier. Der Ritus war dabei von Gegend zu Gegend recht unterschiedlich: In Italien spricht der Priester einen Segen über die Braut, im Osten gibt es eine Krönung der Braut, in der westgotischen Hochzeitsfeier eine Ringsegnung usw.

 

Seit dem Mittelalter

Vom frühen Mittelalter an entfaltet die Kirche immer deutlicher die Lehre von der Ehe als Sakrament. Ab dem 12. Jahrhundert wird die Ehe zusammen mit Taufe, Firmung, Eucharistie, Buße, Krankensalbung und Priesterweihe fix zu den „sieben Sakramenten“ gezählt. Im Unterschied zu anderen Sakramenten wird das Ehesakrament (nach römischer Ansicht) nicht vom Priester gespendet, sondern die Brautleute selbst spenden es sich gegenseitig durch ihr Treueversprechen. Der Priester (oder Diakon oder ein anderer Zelebrant), der die Trauung hält, bestätigt und segnet dann den Ehebund. Noch weit über das Mittelalter hinaus ist es katholischen Brautpaaren möglich, auch ohne Priester gültig zu heiraten. Da der Staat damals die Ehen nicht registriert und auch die Aufzeichnungen der Kirche nur sehr mangelhaft sind, kommt es zu einer Anhäufung von „heimlichen Ehen“. Es steigt die Gefahr von Untreue und Doppelehe. Die katholische Kirche führt daher beim Konzil von Trient (1545 - 1563) die so genannte „Formpflicht“ ein: Katholische Christen und Christinnen haben seither die Pflicht, ihren Ehewillen vor einem Priester (oder einer anderen Vertretung der Kirche) und zwei weiteren Zeugen zu bekunden. Nur dann wird eine Ehe von der Kirche als gültig anerkannt. (Nur in Sonderfällen gibt es Dispensen von dieser Regel.)

 

Standesamtliche Trauung

Nach der Französischen Revolution erhebt auch der Staat die Forderung nach einer öffentlichen Eheschließung. Die standesamtliche Trauung wird erfunden. Einige Staaten vermeiden aber die Doppeltrauung und erkennen die religiöse Trauung auch staatlich an. In anderen Ländern – dazu gehört heute auch Österreich – sind zwei getrennte Vorgänge notwendig. Normalerweise findet vor der kirchlichen Trauung die Eheschließung am Standesamt statt.

 

Anmeldung zur kirchlichen Trauung

Es ist ratsam, wenn das Brautpaar schon etliche Wochen vor dem geplanten Hochzeitstermin in dem zuständigen katholischen Pfarramt der Braut oder des Bräutigams – bei gemischtkonfessionellen Paaren im Pfarramt des katholischen Teiles – vorspricht. Es müssen einige wichtige Dinge rechtzeitig erledigt werden: Der Pfarrer muss das „Trauungsprotokoll" aufnehmen (dazu sind einige Dokumente erforderlich); das Brautpaar soll an einem Ehevorbereitungskurs teilnehmen; es bedarf der Klärung, wann und wo und von wem die Trauung gehalten werden soll; der Trauungsgottesdienst muss vorbereitet werden usw.

 

„Mein Partner ist nicht katholisch!“

In diesem Fall ist es notwendig, dass die Brautleute mit dem katholischen Pfarrer die Situation besprechen. Er kann sagen, unter welchen Voraussetzungen eine katholische Hochzeit möglich ist. Es gibt für diesen Fall mehrere Formen der Trauungsfeier. Auf Wunsch besteht auch die Möglichkeit, dass die Pfarrer beider Kirchen bei der Trauung mitwirken.

 

„Ich bin geschieden. Jetzt will ich wieder heiraten!“

Menschen, die schon einmal eine (im Sinne der Kirche) gültige Ehe geschlossen haben, können zu Lebzeiten ihres ersten Ehepartners nicht noch einmal katholisch heiraten. Sie können allerdings ihre erste Ehe durch ein kirchliches Gericht auf ihre Gültigkeit hin überprüfen lassen (Diözesangericht). Wird nach Vorliegen triftiger Gründe diese Ehe als ungültig erkannt (Annullierung), kann eine neue Ehe kirchlich geschlossen werden.

 

Wiederverheiratete gehören zur Kirche

Die katholische Kirche beruft sich auf die Botschaft Jesu (Markus 10,2-12) und will gerade auch in unserer Zeit klar und deutlich für die eheliche Treue („bis der Tod euch scheidet“) eintreten. Sie weiß aber auch, dass Ehen zerbrechen können und dass die Betroffenen oft in einer zweiten (zivilen) Ehe eine neue und glücklichere Beziehung aufbauen wollen. Sie verurteilt diese Menschen nicht! Papst Johannes Paul II. hat (in seinem Rundschreiben „Familiaris consortio“ 1981 und öfter) Seelsorger und Pfarrgemeinden aufgefordert, Paaren, die in einer solchen Situation leben, mit Respekt und Verständnis zu begegnen und ihnen menschlich und religiös beizustehen. So gelten für wiederverheiratete Geschiedene zwar Einschränkungen beim Sakramentenempfang, sie gehören aber zur Kirche und sind eingeladen, an Gottesdiensten und kirchlichen Feiern teilzunehmen, das Wort Gottes zu hören, zu beten, sich am Leben der Pfarre zu beteiligen und kirchliche Einrichtungen in Anspruch zu nehmen. Sie können ihre Kinder taufen lassen und sollen sie im christlichen Glauben erziehen. Sie erhalten auch einmal ein kirchliches Begräbnis.

 

Und die Kommunion?

Wenn sie das aufrichtige Bedürfnis haben, auch die Sakramente zu empfangen, sollen sie mit einem Priester ihres Vertrauens ihre Situation klären und mit ihm auch über die Möglichkeit einer Teilnahme an den Sakramenten sprechen. „Das kirchliche Recht kann nur eine allgemein gültige Ordnung aufstellen, es kann jedoch nicht alle oft sehr komplexen einzelnen Fälle regeln“, sagt das Lehramt der katholischen Kirche dazu (Katholischer Erwachsenenkatechismus. Das Glaubensbekenntnis der Kirche, herausgegeben von der deutschen Bischofskonferenz, 2. Auflage 1985, Seite 395). Hier kann der einzelne Seelsorger raten und helfen.

 

Karl Veitschegger (1991, 2000)

 

Dieser Artikel erschien in: Gerhard Krispl (Hrsg.), Unser schönster Tag – Der persönliche Hochzeitsführer Steiermark, Graz 1991, und wird hier leicht verändert wiedergegeben.

 

 

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