Karl Veitschegger (2004)

 

Eheannullierung – Scheidung auf katholisch?


 

Aus dem Leben

Kurt heiratet Helene, aber das mit der ehelichen Treue will er nicht so genau nehmen ...

Sylvia heiratet ihren geliebten Karl. Aber schon zur Zeit der Hochzeit ist ihr klar: „Kinder will ich sicher keine!“

Helmut führt Jutta zum Altar, allerdings mit der Einstellung: „Ich probier´s halt mit ihr. Sollte sie mir nicht mehr zusagen, lass ich mich scheiden!“ 

Ingrid, gerade 18, flieht vor ihrem gewalttätigen Vater und zieht zu Philipp. Dieser umwirbt sie und macht ihr einen Heiratsantrag. Eigentlich will Ingrid Philipp gar nicht heiraten, aber um nicht ins Elternhaus zurückkehren zu müssen, tut sie es doch ...

Gerti wird von Fritz schwanger. Die herzkranke Mutter droht: „Wenn du nicht heiratest, bist du nicht mehr meine Tochter!“ Gerti heiratet, obwohl sie das eigentlich gar nicht will ...

 

Wenn vom Anfang an der Wurm drinnen ist

Alle diese Paare haben feierlich in der Kirche geheiratet. Und doch ist Ihre Ehe später von der Kirche als „ungültig“ erkannt worden. „Annullierung“ heißt der Fachausdruck dafür. Nach außen hin schien jahrelang alles in Ordnung zu sein, aber eigentlich war in diesen Partnerschaften schon von Anfang an „der Wurm drinnen“. Wenn z. B. die nötige Reife zur Ehe fehlt, der freie Wille massiv eingeschränkt ist oder wichtige Elemente der Ehe (ausschließliche Treue bis zum Tod, Wille zur Nachkommenschaft) von einem oder beiden Partnern von vornherein ausgeschlossen werden, kommt gar keine gültige Ehe zustande. Die Ehen der Paare oben wurden also nicht kirchlich geschieden – eine „katholische Scheidung“ gibt es nicht! –, sondern die Betroffenen konnten glaubhaft machen, dass die Voraussetzungen für eine gültige Ehe fehlten.

 

Faires Verfahren

Wenn kirchliche Gerichte die Ungültigkeit einer Ehe feststellen, sind beide Partner „frei“ und dürfen (diesmal hoffentlich gültig!) wieder kirchlich heiraten. Übrigens: Jedes Kirchenmitglied, unabhängig von gesellschaftlichem Rang und Vermögen, hat das Recht auf ein faires Verfahren. Manche scheuen davor zurück, weil sie meinen, es ginge hier zu wie beim Scheidungsrichter. Dem ist aber nicht so. Nicht der Ehepartner steht unter Anklage, sondern die Gültigkeit der Ehe. Auch die Verfahrenskosten sind nicht hoch. Schwierige wirtschaftliche Situationen werden besonders berücksichtigt. Nähere Informationen und kostenlose Beratung erhält man in jeder Diözese (Bistum).

 

(Beitrag für „Neues von Graben und Salvator“, „Pfarrblatt Murau“ etc., hier leicht verändert)

 

Karl Veitschegger (2004)

 

 

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